Lassen Sie uns jetzt
Ihre Kündigung prüfen!
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Sie rufen uns an, wie geht es dann weiter?
1. Kostenloses Erstgespräch
Zunächst führen wir ein kurzes Telefonat, in dem wir über Ihr Arbeitsverhältnis und die Umstände sprechen, die zu Ihrer Kündigung geführt haben. In der Regel können wir Ihnen dann bereits mitteilen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Für dieses Erstgespräch fallen keine Gebühren an.
2. Prüfung Ihrer Kündigung
Wir prüfen die Kündigung auf Herz und Nieren und besprechen das weitere Vorgehen ausführlich mit Ihnen. Vor allem sprechen wir über Ihre Ziele. Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz um jeden Preis erhalten oder möchten Sie eine größtmögliche Abfindung erzielen? Ihr Ziel und die sonstigen Umstände bestimmen das weitere Vorgehen.
3. Intervention
Wir reichen eine Kündigungsschutzklage ein und/oder nehmen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf, um gemeinsam die vorher besprochenen Ziele zu erreichen.
Warum sollten Sie sich an uns wenden?
Sie gehen mit einem gebrochenen Bein nicht zum Zahnarzt? Dann sollten Sie sich auch mit Ihrer Kündigung einem Spezialisten anvertrauen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Simon A. Fischer, LL.M. betreut Sie gemeinsam mit seinen Kolleginnen persönlich und menschlich.
Die Kanzlei Fischer ist für Sie da
Prof. Dr. Simon A. Fischer
LL.M. – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kristin Proppe-Jörgens
Rechtsanwältin Schwerpunkt Arbeitsrecht
Rabia Yildirim
Rechtsanwältin Schwerpunkt Arbeitsrecht