Die Kanzlei Fischer Hamburg ist Ansprechpartnerin für alle rechtlichen Fragen, die sich in Ihrem Handelsunternehmen stellen. Dazu gehört insbesondere das Recht der Handelsvertreter, deren Provisions- und Ausgleichsansprüche.
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten, unterstützen wir Sie auch im Gesellschaftsrecht. Wir begleiten Sie je nach Ihrem Bedarf während des gesamten Gründungsprozesses. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, in welcher Rechtsform Sie Ihre Ziele am besten umsetzen können. Wir erstellen für Sie Vertragsentwürfe, passen bestehende Verträge an und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Beglaubigung von Verträgen und der Eintragung ins Handelsregister. Haben Ihre Partner Ihnen ein Vertragsdokument vorgelegt? Wir prüfen für Sie, ob es Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.
Bei Fragen zu einer bestehenden Gesellschaft sowie bei Konflikten mit Gesellschaftern, Vorständen oder Geschäftsführern verschaffen wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.
Handelsrecht / Gesellschaftsrecht
- Recht der Handelsvertreter
Gründung von Gesellschaften
- Umstrukturierung
Vertretung von Gesellschaftern, Vorständen und Geschäftsführern