Beratung im Arbeitsrecht

Zu den Mandanten der Kanzlei Fischer Hamburg zählen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer. Wir kennen beide Seiten – von unserer Erfahrung können Sie profitieren!

Für Arbeitnehmer

Möglicherweise haben Sie eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie sich dagegen wehren können, und machen Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend – notfalls vor dem Arbeitsgericht.

Jedenfalls gilt: Schieben Sie nichts auf, denn unter Umständen laufen wichtige Fristen. Eine Klage gegen eine Kündigung ist in der Regel drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens nicht mehr möglich.

Wenn Sie eine Frage zu Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrem Zeugnis, Ihrem Status als freier Mitarbeiter oder einem anderen Bereich des Arbeitsrechts haben: Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Wir klären gemeinsam, ob wir Ihnen weiterhelfen können. Sie erfahren dabei, was unsere Leistung kostet, bevor sie Sie etwas kostet – versprochen.

Für Arbeitgeber

Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, gerichtlich wie außergerichtlich. Gern überprüfen wir Ihre Arbeitsverträge auf Wirksamkeit und Aktualität oder entwerfen neue Verträge.

Wir loten Ihre Handlungsmöglichkeiten bei Problemen mit einzelnen Mitarbeitern aus, helfen Ihnen bei der Formulierung von Zeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungsschreiben und begleiten Sie während eines möglichen Kündigungsschutzprozesses.

Leistungen im Arbeitsrecht

  • Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Begleitung im Kündigungsschutzprozess

  • Formulierung und Prüfung von Zeugnissen

  • Verhandlung über eine Abfindung

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis

  • Beratung bei der Rückkehr aus der Elternzeit